Kurz nachdem wir unseren Blogpost veröffentlicht hatten, wurden vom verbleibenden Vorstand Beschlüsse gefasst, die nicht nur die Berufung eines weiteren Mitglieds in den Bundesvorstand betrafen sondern eben auch Finanzbeschlüsse.
Kritisch erscheint uns nach wie vor das Budget, mit dem Anke D. Berg zu einer Bahncard 100 kommen soll. Gehen wir davon aus, dass es ein Wahlkampfbudget für die EU-Wahlen gibt, dann ist das durch den alten Bundesvorstand beschlossen worden. Einer Verwendung der Gelder steht damit nichts mehr im Wege, sind es ja laufende Kosten, die auch ein kommissarisch eingesetzter Bundesvorstand erfüllen muss. Schwierig wird es unserer Meinung nach nur, wenn man aus diesem EU-Wahlkampfbudget einen Kredit vergibt.
Der #BuVo der #Piraten ist zurückgetreten und jetzt vergibt er #Kredite?! 2.500€ War der nicht handlungsunfähig? http://t.co/1hK0Teipcd
— piratensumpf (@piratensumpf) 17. März 2014
Reisekostenzuschüsse zu Wahlkampfveranstaltungen sind ja durch das vormals beschlossene Budget gedeckt, damit also laufende und schon beschlossene Kosten.Interessant aber, und damit kommen wir zum Eingangsteil mit der versehentlichen Namensverwechslung, dass der Freund eines der verbliebenen Vorstandsmitglieder diesen Antrag stellt (Markus Gerstel), in dessen Folge der Partner (Gefion) das dann nur noch durchwinken muss.
Kritisch wird an dieser Stelle aus unserer Sicht nur: Wenn es aus dem beschlossenen Wahlkampfbudget ist, weshalb ist darauf kein Verweis zu finden?. Die Umstände lassen an dieser Stelle den Schluss jetzt zu, dass die zu zahlenden 2.500 Euro eben nicht aus dem Budget des EU-Wahlkampfs kommen, sondern einfach von einem Konto der Piratenpartei.
Eine weitere Frage stellt sich in diesem Zusammenhang: Eine Bahncard 100 für genau wie viele Tage? 4.090€ kostet diese für ein Jahr. Damit muss man schon echt viel fahren bis zum 25.05., um dadurch einen kleinen Vorteil, also eine Kostenersparnis, zu erlangen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang: Da sich Anke auf einer Buchlesungstour befindet, um ihr eigenes Buch zu promoten, werden von den einladenden Gremien die Kosten sowieso erstattet. Damit steht diese Bahncard 100 unter einem weiteren sehr seltsamen Stern. Buchvorstellung und Wahlkampfauftritt in einem? Also diese Abrechnung, die möchten wir sehen! Wie viele Minuten waren dem Buch gewidmet, wie viele Minuten dem Wahlkampf? Das macht alles eher noch komplizierter als einfacher.
Wir finden - Ja - eine Listenplatzkandidatin mit der Nummer 3 macht sicher Wahlkampf. Aber sie ist nicht die Spitzenkandidatin, auch wenn der Name es eventuell so suggerieren könnte. Anke macht Werbung für ihr Buch, was mit dem Wahlkampf nichts zu tun hat. Nicht zuletzt hinterlässt der doch sehr kurzfristige Sprung aufs Podest zur AVEU in Bochum einen sauren Beigeschmack. Das Buch ist fertig, nun nutze ich mal meine Popularität und verbinde das Eine mit dem Anderen um Wahlkampf vortäuschen zu können und noch einfacher mein Buch zu vermarkten.
Also, etwas mehr Fingerspitzengefühl hätten wir an dieser Stelle schon erwartet!
Wir sind auch die mit den Fragen, daher seien an den Aushilfsbundesvorstand diese Fragen gerichtet:
- Aus welchem Topf sind die 2.500€ für die Bahncard 100?
- Falls sie aus dem Wahlkampfbudget für die EU-Wahl sind, wie viel Prozent macht dieser Betrag aus?
- Wo bleiben die Bahncards für die beiden wirklichen Spitzenkandidaten? (Gleiches Recht für alle!)
- Kreditvergabe als Kommisarischer Bundesvorstand? Geht so eine Entscheidung überhaupt?
Und was ist das? Wir finden zu diesem Vorgehen nichts in der #Piraten Satzung. http://t.co/B8NNhaTMNc Neues BuVo-Mitglied per Beschluss?
— piratensumpf (@piratensumpf) 17. März 2014
Ein neues Mitglied im kommisarischen Bundesvorstand, einfach mal so per Beschluss?Wir hätten an dieser Stelle jetzt auch gern Klarheit darüber, welche Personen euch in der aktuellen Situation unterstützen. Etwas mehr Transparenz bitte - vollständig!
Wirth und Co. bewegen sich momentan auf wirklich sehr, sehr dünnem Eis! Wir empfehlen den Piraten, zum außerodentlichen Parteitag den aktuell noch tätigen Bundesvorstand KEINESFALLS(!) zu entlasten, bis die entsprechenden Fragen geklärt sind! Hat der kommissarisch eingesetzte Vorstand gegen geltendes Recht verstoßen, sind diese Personen haftbar und nicht ihr als Beitragszahler!
@piratensumpf in der Tat könnte das schon Betrugstatbestand sein. Ggf. Zivilgericht einschalten.
— Jens P. Seipenbusch (@Seipenbusch) 19. März 2014
Fassen wir zusammen:* Der Übergangsvorstand darf in jedem Fall laufende Kosten begleichen
* Der Übergangsvorstand darf aus beschlossenen Budgets Kosten erstatten, die im Zusammenhang damit stehen
* Der Übergangsvorstand darf zum Beispiel keine Verträge unterschreiben, es sei denn, sie haben mit der letzten außerordentlichen Aufgabe zu tun, einen außerordnetlichen Bundesparteitag einzuberufen und zu planen.
* Der Übergangsvorstand darf keine Arbeitsverträge abschließen oder verlängern oder sonstige Verträge, die in die Zukunft reichende Finanzausgaben beeinhalten.
* Rechnungen aus vergangenen Beschlüssen und Veranstaltungen sind in jedem Fall zu begleichen.
Mehr nicht!
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